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Immobilienverwaltung

Mit der Bildung von Immobilienvermögen in größerer Bevölkerungskreisen wurde der Begriff 'Immobilienverwaltung' in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Gab es bis dahin Verwaltung mehr für die vermögenden Immobilieneigentümer. so ging es jetzt mehr um das Eigentum in Bürgerhand. Für die Immobilienverwaltung ist damit nicht das Einfamilienhaus gemeint, sondern die Anhäufung von mehreren Wohnungen in einem Haus in der Hand verschiedener Eigentümer. Der Begriff der Eigentumswohnung war geboren und in der Folge der Begriff der Hausverwaltung. Anfangs sprach man in einigen Bundesländern auch von Stockwerkseigentum oder den "Streithäusern", weil man annahm, dass mit dem teilweisen Eigentum in Form von Wohnungen in den Eigentumsverhältnissen der Streit ausbrechen würde. Das das nicht in größerem Maße geschah, dafür hatte der Gesetzgeber aber die Grundlagen bereits geschaffen.

Bei Unternehmen die sich professionell mit der Verwaltung beschäftigen, haben ein Mix von Immobilieneigentum

Für Unternehmen, die sich professionell mit der Verwaltung von Immobilien befassen, ist dies aber mehr, da es sich bei Ihnen um einen Mix von Immobilieneigentum handelt, von dem kleinen Mehrfamilienhaus über die Eigentumswohnungsanlagen bis hin zur Gewerbeimmobilie und dem Einfamilienhaus eines Vielfacheigentümers, der seine Immobilien aus einer Hand verwalten lässt. Dieser Vielfacheigentümer handelt ökonomisch nach dem Prinzip der Arbeitsteilung, weil es ihm meist nicht möglich ist, sein Eigentum wirtschaftlich zu verwalten. Seine anderweitigen Aufgaben und die fehlenden Fachkenntnisse halten ihn davon ab, die Aufgaben abzuwickeln.

Aufgaben der Immobilienverwaltung

Alles das ist unter dem Begriff 'Immobilienverwaltung' zu verstehen. Damit sind aber noch nicht die vielfältigen Aufgaben erklärt, die auf ein solches Unternehmen zukommen. Einer der obersten Grundsätze einer Immobilienverwaltung ist der Werterhalt eines Objektes und die Wertschöpfung, die durch die Dienstleistungen erbracht werden. Dies kann u. a. durch die Senkung der Bewirtschaftungskosten erreicht werden, die die Wirtschaftlichkeit und damit die Rendite erhöht. Wertigkeit auch in der Substanz des Gebäudes.

Sanierung und Modernisierung in Verbindung mit dem durchzuführenden Finanzmanagement

Neben den laufenden Einnahmen der Mieten und der Nebenkosten obliegt der Immobilienverwaltung eine Weitsicht in der Sanierung und Modernisierung der Immobilien in Verbindung mit einem bankfachlich durchzuführenden Finanzmanagement. Daneben ist eine Liquiditätsplanung und eine Planung der Wirtschaftlichkeit, die wiederum in Verbindung steht mit der allgemeinen Strategieentwicklung aller dieser Geschäftsvorgänge.

Die Einzelaufgaben der Immobilienverwaltung

Zu den Einzelaufgaben hieraus gehören die Vergabeverhandlung für alle Gewerke des Bau- und des Baunebengewerbes, die Steuerung und Kontrolle externer Dienstleistungsunternehmen und Feststellung, welche Dienstleistungen sind besser in der Anstellung eigener Leute zu erfüllen. Hierzu können zum Beispiel eigene Hausmeister der Immobilienverwaltung gehören, die handwerkmeisterliche Fähigkeiten haben, um Kleinschäden usw. kostengünstig zu beseitigen. In der Vernetzung dieser Aufgaben wird ein laufend aktuell zu haltendes und aussagekräftiges Berichtswesen angesiedelt.

Senkung des Leerstandes der Immobilie

Eines der zentralen Ressort der Immobilienverwaltung befasst sich ausschließlich mit der Frage 'Senkung des Leerstandes der Immobilien' und im Weiteren mit der Vermietung des Wohnungsbestandes. Aus Gründen der ständigen Abstimmung und Kommunikation sollte in Unterfunktion dieser Abteilung die laufende Sanierung und Instandsetzung von Wohnungen angesiedelt sein.

Der Bereich Versicherungen in der Immobilienverwaltung

Ein weiterer, meist unterschätzter Bereich der Immobilienverwaltung ist die Abteilung 'Versicherungen'. Da die Versicherungen meist bei bestehenden Gebäuden mit in die Immobilienverwaltung eingebracht werden, wird die Richtigkeit der Policen vorausgesetzt. Die Immobilienverwaltung übernimmt aber mit der Übernahme der Verwaltung von Gebäuden automatisch die Haftung für die Richtigkeit der Versicherungspolicen. Auch von Seiten der Versicherer ist klar gesagt, für die Richtigkeit der Policen ist der Versicherungsnehmer, im Falle der Verwaltung der Immobilienverwalter. Da auch hier die Aufgaben vielfältig sind, geben viele Immobilienverwaltungen die Haftung im Innenverhältnis an einen professionellen Versicherungsmakler ab. Dieser bearbeitet innerhalb oder außerhalb der Immobilienverwaltung die vollständige Überprüfung des Versicherungsschutzes und der Versicherungssummen nach einem 'Versicherungswert 1914', der die Basis '100%' darstellt und durch einen Indexwert auf den heutigen Wert multipliziert wird. Bei richtiger Berechnung kann mit dem Versicherer ein "Unterversicherungsverzicht" vereinbart werden. Eigene Schadenbesichtigung mit der Bewertung von Schäden, gemeinsam mit dem Sachverständigen des Versicherers sind Aufgaben, die in ihrer Beurteilung zum Gebäudemanagement und der Werterhaltung der Immobilien gehören.